Taxi Lechtenberg
Pünktlich – Sicher – Zuverlässig

Krankenfahrten

 

Für uns sind Krankenfahrten kein Geschäft wie jedes andere.

Hier werden Menschen befördert die aktuell oder vorübergehend nicht in der Lage sind selbst Pkw zu fahren.

 Sei es nun aufgrund einer Verletzung, eines Unfalls, akuter Krankheit oder ganz einfach aufgrund des Alters.

 

Wir sehen unsere Aufgabe darin solche Menschen sicher, zuverlässig und bequem zu befördern

 



Zu einer angenehmen Fahrt gehört für uns nicht nur ein moderner und sauberer Fuhrpark sondern ebenso ein sozial kompetenter Fahrer der den freundlichen Kontakt zwischen Fahrgast und Fahrer nicht scheut und somit jede Fahrt zu einer angenehmen Angelegenheit macht.


Im Zentrum unseres Angebotes steht die klassische Arztfahrt sitzend im Pkw oder auch im Rollstuhl.
Dieses umfasst Fahrten zum Haus,- oder Facharzt sowie auch Einlieferungs,- und Entlassungsfahrten in oder aus Krankenhäusern in der Umgebung.


Für Spezialkliniken gilt dieses sogar Deutschland weit.


Gerne befördern wir Sie auch im Auftrag der Krankenkassen oder der Rentenversicherung zu Stationären Kureinrichtungen in ganz Deutschland.


Natürlich sind alle Fahrzeuge in der Lage ihre Hilfsmittel wie klappbare Rollstuhle oder Rollatoren kostenlos mitzubefördern.


Auch alle Fahrten die Regelmäßig stattfinden müssen, sogenannte Serienfahrten, gehören zu unserem Geschäftsfeld.

Diese sind in der Regel:




Dialysebehandlungen & Chemotherapiebehandlungen


Bei diesen Behandlungen holen wir sie pünktlich von zu Hause ab, bringen sie sicher zum Arzt  und holen sie im Regelfall nach der Behandlung auf Anruf der Praxis wieder dort ab.

 

Strahlentherapiebehandlungen



Bei diesen Behandlungen, die in der Regel recht kurz sind, holen wir sie pünktlich von zu hause ab und warten dann vor Ort auf das Ende der Behandlung um sie direkt wieder nach Hause zu bringen.


 

Ambulante Rehamaßnahmen bei Operationen oder Unfällen


Wir fahren Sie im Auftrag der Berufsgenossenschaften, Krankenkassen oder Unfallversicherungen zu Ihren Anwendungen und holen Sie nach der Behandlung wieder ab.

 

Alle Angebote umfassen selbstverständlich auch die Beförderung sitzend im Rollstuhl, sitzend im Tragestuhl

sowie auf Anfrage Liegend auf einer Krankentrage.

 

Diese sowie auch weitere Fahrten werden von den Krankenkassen übernommen.

Gerne sind wir Ihnen gegebenenfalls bei der Beschaffung der nötigen Unterlagen zur Kostenübernahme seitens der Krankenkasse behilflich.


Rollstuhlbeförderung

 

Sie sind aus gesundheitlichen Gründen an einen Rollstuhl gebunden und können nicht in einen Pkw umgesetzt werden?
Für unseren flexiblen Fuhrpark ist auch das kein Problem.

Wir verfügen über speziell ausgebaute Fahrzeuge welche über eine Rollstuhlrampe verfügen um alle Arten von Rollstühlen befördern zu können.

Diese Systeme sind auch für große und schwere Elektrorollstühle bestens geeignet.

Speziell für die Rollstuhlbeförderung angebrachte geprüfte Halterungen, Gurte und Rückhaltesysteme gewährleisten absolute Sicherheit bei jeder Beförderung.

Um eine sichere und angenehme Fahrt zu gewährleisten sind unsere Rollstuhlfahrzeuge mit Standheizungen oder Zusatzheizungen für den Fahrgastraum sowie Klimaanlagen ausgestattet.

Für die gesamte Dauer der Beförderung steht ihnen geschultes Fahrpersonal zur Verfügung welches seine Fahrweise an die speziellen Anforderungen der Rollstuhlbeförderung anpasst.

Die Leistungen im Bereich der Rollstuhl Beförderung werden im Regelfall von den Krankenkassen übernommen.

Natürlich bieten wir diesen Service auch für alle Fahrten des täglichen Privaten Nutzens an.

Rufen sie uns an, wir informieren sie gerne über individuelle Lösungen und Kosten.

Falls sie nicht über einen eigenen Rollstuhl verfügen stellen wir ihnen Kostenlos einen Leihrollstuhl zur Verfügung.

 

Liegendbeförderung

Tragestuhlbeförderung




Leider müssen wir den Bereich der Liegendbeförderung aufgrund steigender Personalkosten sowie nicht auskömmlicher Vergütung durch die Krankenkassen bis auf weiteres einstellen.

Beförderungen sitzend im Tragestuhl führen wir weiterhin wie gewohnt durch.


Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen liegend befördert werden müssen oder nach einem operativen Eingriff z.b am Rücken ,nicht in der Lage sind längere Zeit aufrecht zu sitzen, so stehen ihnen für diesen Bereich unsere speziell ausgestatteten Liegendfahrzeuge zur Verfügung.


Unsere Fahrzeuge sind alle mit Standheizungen oder Zusatzheizungen für den Fahrgastraum und Klimaanlage ausgestattet um ihnen die Fahrt so angenehm wie möglich zu gestalten.


Es sind Zusatzsitze im Fahrgastraum vorhanden um auch während der Fahrt die Betreuung des Fahrgastes sicherzustellen.


Die Fahrzeuge verfügen über fahrbare Krankentragen mit denen es möglich ist Sie direkt aus dem Krankenhaus oder auch von zu Hause von Bett zu Bett zu transportieren.


Sollte es ihnen nicht möglich sein aus eigener Kraft aufzustehen so halten wir auch dafür professionelle Lösungen bereit.


Alle Fahrzeuge sind mit Umlagerungshilfen in Form von Rutschmatten und Rollbrettern ausgerüstet mit denen eine Umlagerung von Bett zu Bett ohne größere Kraftanstrengungen problemlos möglich ist.


Ein Liegendtransport erfolgt grundsätzlich mit 2 Personen von denen eine während der Fahrt für ihre Betreuung zuständig ist


Der Liegendtransport erfolgt als so genannter "unqualifizierter Liegendtransport" welches bedeutet das diese Maßnahme keinen Rettungswagen ersetzt und kein Medizinisches Gerät oder Medizinisches Fachpersonal in Form von Ärzten oder Sanitätern vorhanden ist.


Die Leistungen im Bereich der Liegendbeförderung werden im Regelfall von den Krankenkassen übernommen sofern ein Schwerbehindertenausweis mit passenden Einträgen vorhanden ist.


Natürlich bieten wir diesen Service auch für alle Fahrten des täglichen Privaten nutzen wie Einlieferungen und Entlassungen zur Kurzzeitpflege an.


Rufen sie uns an, wir informieren sie gerne über individuelle Lösungen und Kosten.






Genehmigungsfragen

Patienteninformation Krankenfahrten / Rollstuhlfahrten/Liegendfahrten/ Tragestuhlfahrten


Aufgrund der immer undurchsichtigeren Regelungen der Krankenkassen fassen wir für Sie die wichtigsten Regeln zu Krankenfahrten hier zusammen.



Grundsätzlich für alle Fahrten gilt:

Es muss eine Verordnung der Krankenbeförderung vorliegen (Taxischein) welche der einweisende Arzt oder der Behandelnde Arzt am Zielort ausstellt.
In Eilfällen kann die Verordnung auch nachträglich ausgestellt werden.(Notfall)


Generelle Zulässigkeit von Krankenfahrten ohne Genehmigung der KK

  • Einlieferungsfahrten in alle Krankenhäuser sofern der nächst geeignete Behandlungsort gewählt wird oder es sich um eine Spezialklinik handelt
  • Entlassungsfahrten aus allen Krankenhäusern
  • Fahrten zur Vor oder Nachstationären Behandlungen wenn anschließend die Einweisung erfolgt oder die Behandlung zeitnah nach Entlassung durchgeführt wird
  • Krankenfahrten die im Zusammenhang mit einer Dialyse, Bestrahlung oder Onkologischen Chemotherapie erfolgen sind Genehmigungspflichtig werden aber immer ausnahmslos von den KK genehmigt da dieses Gesetzlich verankert ist

Zulässigkeit von Krankenfahrten mit Genehmigung der KK

Alle Ambulanten Krankenfahrten egal welcher Art werden bei der Erfüllung folgender Kriterien von der Krankenkasse immer ausnahmslos genehmigt:


  • Es liegt ein Schwerbehindertenausweis mit dem Eintrag aG oder BI oder H vor
  • Es liegt ein Einstufungsbescheid der Pflegestufe 3 (Dauerhaft) oder 4-5 vor.


Dieses ist Gesetzlich verankert und unterliegt nicht der Entscheidung der Krankenkasse.


Alle anderen Fahrten bedürfen der einzelnen Genehmigung durch die Krankenkasse und werden nur

auf Antrag genehmigt.





Zuzahlungsregelung

Ähnlich wie bei Medikamenten Zuzahlungen gelten beim Krankentransport folgende


Regelungen:

Der Patient hat bei jeder durchgeführten Fahrt einen Mindestanteil von 5 € zu tragen.


Bei weiteren Strecken steigt der Eigenanteil auf Maximal 10 € bzw. 10% der tatsächlichen Kosten.


Der Eigenanteil steigt niemals höher als 10 € pro einfache Fahrt.


Ist der Patient im Besitz einer Befreiungskarte entfällt die Zuzahlung komplett.


Bei Serienfahrten wie Dialysefahrten, Fahrten zu einer Krebstherapie wie Chemotherapie oder Strahlentherapie wird die Zuzahlung von den meisten Krankenkassen auf die erste Hin und die Letzte Rückfahrt begrenzt.

Somit zahlen Sie auch bei 30 oder mehr Fahrten den Eigenanteil nur 2 x.


Dieses gilt nicht für alle Krankenkassen

Belastungsgrenze/ Erwerb der Befreiungskarte

Die Belastungsgrenze beträgt 2% der jährlichen Bruttoeinnahmen des Versicherten bzw. des Haushaltes.


Liegt eine chronische Erkrankung oder Pflegestufe vor kann die Belastungsgrenze auf 1% der jährlichen Bruttoeinnahmen des Versicherten sinken.


Bei überschreiten der Belastungsgrenze durch Zuzahlungen zu Fahrtkosten, Medikamenten, Arznei und Verbandsmittel, Krankenhausaufenthalten etc. ist die Krankenkasse nach Antrag verpflichtet eine entsprechende Bescheinigung auszustellen.


Ab diesem Zeitpunkt ist der Patient von allen weiteren Zuzahlungen befreit.


Wegen der Schwierigkeit der Berechnung ist zwingend die Beratung der Krankenkasse zu empfehlen die eine theoretische Berechnung durchführen kann.


Bei Unklarheiten und Fragen rufen Sie uns gerne an.


Wir Beraten und Informieren Sie gerne und holen Genehmigungen für Sie bei der Krankenkasse ein.

Taxi Lechtenberg Velen

Tel.: 02863/1511